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Mindestlohn 2026 – Gesetzes-Check

Kategorie: Arbeitsrecht Status: Verabschiedet Autor: Frank Enzmann

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Die Anpassung wurde von der unabhängigen Mindestlohnkommission beschlossen und folgt den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Ziel ist ein besserer Schutz von Beschäftigten und faire Wettbewerbsbedingungen. Gleichzeitig bleibt die Erhöhung umstritten: Während viele Arbeitnehmer spürbar profitieren, sehen Unternehmen steigende Kosten. Der Mindestlohn 2026 ist damit weniger eine reine Lohnfrage als ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Abwägungsthema.

Was regelt das Mindestlohngesetz, was ändert sich konkret – und wo liegen die Streitpunkte?

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025, die auf Empfehlung der Mindestlohnkommission erlassen wurde.

Doch wie kommt diese Entscheidung zustande? Wer legt den Mindestlohn fest? Und erfüllt die neue Höhe tatsächlich die Ziele des Gesetzes? Dieser Gesetzes-Check ordnet die Regelung sachlich ein.

📜 Gesetzliche Grundlage: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Ziel war es, eine verbindliche Lohnuntergrenze zu schaffen, die nicht unterschritten werden darf.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt:

* für wen der Mindestlohn gilt

* wann er zu zahlen ist

* wie seine Höhe bestimmt wird

* wie die Einhaltung kontrolliert wird

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Branche oder Beschäftigungsform. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, Pflichtpraktika oder bestimmte Langzeitarbeitslose in der Einstiegsphase.

⚙️ Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Eine Besonderheit des deutschen Modells ist, dass nicht die Bundesregierung selbst die Höhe des Mindestlohns festlegt.

Stattdessen entscheidet alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission. Sie besteht aus:

* Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände

* Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften

* beratenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

Die Bundesregierung darf den Vorschlag der Kommission nur unverändert umsetzen. Eigene Anpassungen oder politische Korrekturen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Dadurch soll die Tarifautonomie gestärkt und politische Einflussnahme begrenzt werden.

📈 Welche Kriterien prüft die Mindestlohnkommission?

Nach Vorgaben des MiLoG nimmt die Mindestlohnkommission eine Gesamtabwägung vor. Dabei soll der Mindestlohn:

* einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte bieten

* faire Wettbewerbsbedingungen ermöglichen

* Beschäftigung nicht gefährden

Als Orientierung dient unter anderem die nachlaufende Tariflohnentwicklung. Die Kommission bewertet also nicht isoliert die Lebenshaltungskosten, sondern betrachtet auch die wirtschaftliche Gesamtentwicklung.

💶 Die Entwicklung des Mindestlohns bis 2026

Seit seiner Einführung wurde der Mindestlohn mehrfach angepasst. Die Entwicklung zeigt einen klaren Aufwärtstrend:

* 2015: 8,50 €

* 2019: 9,19 €

* 2022: 12,00 € (einmalige gesetzliche Anhebung)

* 2024: 12,41 €

* 2025: 12,82 €

* 2026: 13,90 €

Die Erhöhung 2022 stellte eine Ausnahme dar: Damals griff der Gesetzgeber einmalig direkt ein. Seitdem liegt die Entscheidung wieder ausschließlich bei der Mindestlohnkommission.

🔍 Was ändert sich konkret ab 2026?

Mit 13,90 Euro pro Stunde steigt das Bruttoeinkommen von Mindestlohnbeschäftigten spürbar. Für eine Vollzeitstelle ergibt sich ein Monatsbrutto von rund 2.400 Euro.

Die Regelung ist bundesweit einheitlich und gilt unabhängig von Region oder Branche. Eine automatische regionale Differenzierung sieht das MiLoG nicht vor.

⚖️ Kritische Einordnung: Erfüllt der Mindestlohn seine Ziele?

Aus Sicht des Gesetzes verfolgt der Mindestlohn drei Hauptziele: Schutz der Beschäftigten, funktionierender Wettbewerb und Beschäftigungssicherung.

Positiv zu bewerten ist, dass der Mindestlohn die untere Lohnskala stabilisiert und Lohndumping erschwert. Er reduziert staatliche Aufstockungsleistungen und stärkt die Kaufkraft niedriger Einkommen.

Kritisch diskutiert wird, ob eine einheitliche Lohnuntergrenze allen regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten gerecht wird. Besonders kleine Betriebe und lohnintensive Branchen berichten von steigenden Kosten.

Ob der Mindestlohn langfristig Arbeitsplätze gefährdet oder stabilisiert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Effekte unterscheiden sich stark nach Branche, Region und Unternehmensgröße.

🧭 Der Gesetzes-Check

Der Mindestlohn 2026 ist gesetzlich sauber legitimiert, folgt den Vorgaben des MiLoG und wurde durch das dafür vorgesehene Verfahren beschlossen.

Er stärkt den Mindestschutz für Beschäftigte, bleibt aber ein Balanceakt zwischen sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Belastung. Die zentrale Frage ist weniger, ob der Mindestlohn notwendig ist – sondern, wie hoch er sein sollte, um seine Ziele zu erfüllen, ohne neue Probleme zu schaffen.

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