Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 ermöglichen
Die unabhängige Mindestlohnkommission soll sich in einer Gesamtabwägung auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. Auf diesem Weg bezeichnet der Vertrag 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar.
Zentrale Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen, verständlich aufgeschlüsselt und von Lesern auf ihre Umsetzung geprüft.
0 von 1 bewerteten Vereinbarungen gelten aktuell als erreicht. Ein Punkt zählt hierfür, wenn mindestens 50 % der Stimmen „umgesetzt“ sagen.
Die unabhängige Mindestlohnkommission soll sich in einer Gesamtabwägung auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. Auf diesem Weg bezeichnet der Vertrag 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar.
Zuschläge für Arbeitszeit oberhalb einer tariflich vereinbarten Vollzeit beziehungsweise definierter Wochenarbeitszeiten sollen steuerfrei werden.
Das bisherige Bürgergeld soll in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende mit klareren Mitwirkungspflichten, Vermittlungsvorrang und neu geordneten Sanktionen überführt werden.
Das gesetzliche Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent abgesichert und entstehende Mehrausgaben aus Steuermitteln finanziert werden.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll mit einem steuerlichen Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich gefördert werden.
Für vor 1992 geborene Kinder sollen ebenfalls drei Rentenpunkte anerkannt und die bestehende Ungleichbehandlung beendet werden.
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, serielles Bauen erleichtert und der soziale Wohnungsbau mit Bundesmitteln gestärkt werden.
Das sogenannte Heizungsgesetz soll abgeschafft und das Gebäudeenergiegesetz technologieoffener, flexibler und einfacher neu gefasst werden.
Bund und Länder sollen das Deutschlandticket weiter finanzieren; der Nutzeranteil soll ab 2029 schrittweise steigen.
Deutschland hält am Ziel der Klimaneutralität 2045 und an europäischen Klimazielen fest, will Klimaschutz aber stärker mit Wettbewerbsfähigkeit verbinden.
Die Körperschaftsteuer soll ab 2028 in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt reduziert werden.
Die Stromsteuer soll als erster Schritt für alle möglichst schnell auf das europäische Mindestmaß sinken; Netzentgelte und Energiepreise sollen zusätzlich entlastet werden.
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale dauerhaft bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent betragen.
Die steuerliche Entlastung für in Land- und Forstwirtschaft verwendeten Agrardiesel soll vollständig zurückkehren.
In Abstimmung mit europäischen Nachbarstaaten sollen auch bei Asylgesuchen Zurückweisungen an gemeinsamen Grenzen ermöglicht werden.
Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll befristet für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Ein neuer Wehrdienst nach Orientierung am schwedischen Modell soll zunächst auf Freiwilligkeit beruhen und die personelle Reserve stärken.
Digitalpolitik und Staatsmodernisierung sollen in einem neuen Bundesministerium gebündelt werden, das zentrale Standards und Vorhaben koordiniert.